Mit unseren Fahrlehrern lernen Sie sicheres und vorausschauendes Fahren und haben dabei auch noch jede Menge Spaß und Freude!
In unserer Fahrschule bilden wir in folgenden Klassen aus:
AM, A1, A2, A, B, BE (B96).
Darüber hinaus bieten wir:
PKW
Klasse B
Fahrzeug:
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
zG max. 3.500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Bemerkung:
Einschluss: AM, L
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Klasse B96
Fahrzeug:
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
zG des Anhängers über 750 kg
zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Bemerkung:
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter:
vgl. Klasse B
Klasse BE
Fahrzeug:
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
Bemerkung:
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!
Mindestalter:
vgl. Klasse B
Motorrad
Klasse A2
Fahrzeug:
Krafträder mit
Leistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht
max. 0,2 kW/kg
Bemerkung:
Bei zweijährigem Vorbesitz der
Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich Einschluss: AM, A1
Mindestalter:
18 Jahre
Motorrad
Klasse A
Fahrzeug:
Krafträder mit
Hubraum über 50 cm³
oder bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
bbH über 45 km/h
Leistung über 15 kW
Bemerkung:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2
Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“ 21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
Klasse AM
Fahrzeug:
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Leermasse max. 350 kg
Bemerkung:
Einschluss: Keine
Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S
Mindestalter:
16 Jahre
Klasse A1
Fahrzeug:
Krafträder mit
Hubraum max. 125 cm³
Leistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht
max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
bbH über 45 km/h
Leistung über 15 kW
Bemerkung:
Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter:
16 Jahre
Sonstiges
Klasse: Mofa
Fahrzeug:
Moped, Mokick
(max. 50 ccm und max. 25 km/h)
Bemerkung:
nur theoretische Prüfung
Mindestalter:
15 Jahre
Sie haben Fragen oder möchten sich in unserer Fahrschule anmelden? Dann rufen Sie einfach zu unseren Bürozeiten an.
Bürozeiten:
Mittwoch, Dienstag und Donnerstag
von 17.00 bis 19.00 Uhr
Unterrichtszeiten:
Dienstag und Donnerstag
von 19.00 bis 20.30 Uhr
Kontaktinformationen:
info@fahrschule-happydrive.de
Adresse:
Fahrschule Happy Drive GmbH
Franz-von-Taxis-Ring 55A,
93049 Regensburg